Für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gilt das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vom 8.Juli 2005 sowie dessen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) vom 5. Dezember 2005.
In letzterer sind die Bildungs- und Erziehungsziele verankert, welche wir in diesem Konzept für unsere Einrichtung vorstellen.
Nach BayKiBiG Art.10 hat das Kinderhaus den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung.
Eine weitere Grundlage unserer Arbeit stellt der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan dar.
Hinsichtlich des Datenschutzes unterliegen alle Daten und Informationen der Schweigepflicht.
Zum Wohle des Kindes kann das Erziehungspersonal, nach Absprache mit dem/n Erziehungsberechtigten, von der Schweigepflicht entbunden werden.
Das Kinderhaus hat außerdem den gesetzlichen Auftrag, das Wohl des Kindes nach § 8a SGB VIII zu schützen und bei begründetem Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohles im Rahmen des Schutzauftrages tätig zu werden.
Gesetzliche Grundlagen unserer integrativen Arbeit:
SGB XII Sozialhilfe § 53 und § 54 (Bezirk Oberbayern)
SGB VIII Jugendhilfe § 35 a (Jugendamt)